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Reisekostenpauschale für Monteure 2026: So rechnen Sie richtig ab

Veröffentlicht: 2026-07-13 · Lesezeit: 7 Min · ProjektStay-Redaktion

Die Reisekostenabrechnung für Monteure ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Bauunternehmen, Personaldienstleistern und Finanzamt. Dieser Artikel erklärt die aktuellen Pauschalen 2026, den Unterschied zwischen Auswärtstätigkeit und doppelter Haushaltsführung und wie Sie Monteurunterkünfte optimal abrechnen.

Die drei Reisekostenposten im Überblick

Bei entsandtem Personal auf Baustellen oder Montageeinsätzen fallen üblicherweise drei absetzbare Kosten-Kategorien an:

Verpflegungspauschale 2026

Für Auswärtstätigkeit in Deutschland gelten seit 2026 folgende Pauschalen (steuerfrei erstattbar durch den Arbeitgeber):

Die 3-Monats-Regel ist wichtig: Nach 3 Monaten Tätigkeit an derselben Auswärtsstelle entfällt die Verpflegungspauschale (§ 9 Abs. 4a EStG). Bei Unterbrechung von mindestens 4 Wochen startet die Frist neu.

Übernachtungskosten: Pauschal oder Einzelnachweis?

Hier gibt es zwei Wege:

Weg 1: Pauschale (20 €/Nacht)

Der Arbeitgeber kann pauschal 20 €/Nacht steuerfrei erstatten — ohne Beleg. Nachteil: Die tatsächlichen Kosten sind fast immer höher.

Weg 2: Einzelnachweis (unbegrenzt)

Mit Beleg (z. B. ProjektStay-Rechnung) sind die tatsächlichen Kosten unbegrenzt als Betriebsausgabe absetzbar. Das ist der Standard-Weg für Bauunternehmen — und der Grund, warum eine ordentliche Firmenrechnung so wichtig ist.

Doppelte Haushaltsführung — der Königsweg bei langen Einsätzen

Bei Einsätzen über 3 Monate an derselben Baustelle greift die 3-Monats-Regel bei der Verpflegungspauschale. Alternative: doppelte Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Voraussetzungen:

Absetzbar sind dann:

Konkretes Rechenbeispiel: 6-monatiger Bau-Einsatz

4 Monteure, 6 Monate Baustelle in Frankfurt, mit ProjektStay-Longstay-Unterkunft:

Steuerlich entlastete Gesamtkosten: ~44.400 € — vs. Hotel-Alternative üblicherweise 70.000–85.000 €.

Was ProjektStay dabei liefert

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