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Monteurzimmer steuerlich absetzen: Was Firmen und Selbstständige geltend machen können

Veröffentlicht: 2026-07-13 · Lesezeit: 6 Min · ProjektStay-Redaktion

Kosten für Monteurunterkünfte sind steuerlich vollständig absetzbar — wenn die Voraussetzungen und die Dokumentation stimmen. Dieser Artikel zeigt die drei Wege, wie Firmen und Selbstständige Monteurzimmer geltend machen können, und wie ProjektStay-Rechnungen bereits alles Notwendige enthalten.

Weg 1: Betriebsausgabe (für Firmen)

Für Unternehmen sind Kosten für Monteurunterkünfte zu 100 % als Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG absetzbar, sofern die Buchung im betrieblichen Interesse liegt (Baustelle, Werksmontage, Wartungseinsatz, IT-Rollout etc.). Kein Höchstbetrag, keine Zeitbegrenzung.

Voraussetzungen:

Vorsteuerabzug: 7 % USt (für Beherbergung) oder 19 % (für sonstige Leistungen wie Endreinigung, WLAN). Bei ProjektStay sind beide Sätze getrennt ausgewiesen — Ihr Steuerberater kann direkt buchen.

Weg 2: Werbungskosten (für Arbeitnehmer bei Auswärtstätigkeit)

Wenn der Arbeitgeber die Unterkunft NICHT direkt zahlt, kann der Arbeitnehmer die Kosten als Werbungskosten geltend machen — nach § 9 Abs. 1 EStG (Auswärtstätigkeit). Voraussetzungen:

Absetzbar sind: tatsächliche Übernachtungskosten (unbegrenzt), Fahrtkosten mit Kilometerpauschale (0,30 €/km), Verpflegungspauschale für die ersten 3 Monate.

Weg 3: Doppelte Haushaltsführung (für Arbeitnehmer bei langen Einsätzen)

Bei Einsätzen über 3 Monate an derselben Baustelle wird die klassische Auswärtstätigkeit steuerlich problematisch (3-Monats-Regel bei der Verpflegungspauschale). Alternative: doppelte Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG.

Voraussetzungen:

Absetzbar sind: Miete/Nebenkosten der Zweitwohnung bis 1.000 €/Monat, Fahrten zum Familienheim (eine pro Woche), Einrichtungskosten bis 5.000 € einmalig.

Wie ProjektStay-Rechnungen alles vorbereiten

Jede unserer Rechnungen enthält:

Konkretes Rechenbeispiel

10 Bau-Fachkräfte, 5 Monate Baustelle in Frankfurt, ProjektStay-Longstay 38 €/Person/Nacht:

Vergleich Hotel: dieselbe Konstellation im 3-Sterne-Hotel = ~85.000 € brutto, effektiv ~55.000 € nach Steuervorteil. Ersparnis bei ProjektStay: ~18.000 €.

Häufige Fehler in der Praxis

Für eine steuerlich saubere Buchung: Anfrage starten — auf Wunsch erhalten Sie eine Muster-Rechnung im Vorfeld für Ihren Steuerberater. Auch Rahmenverträge mit individuellem Rechnungsformat sind möglich.

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