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Meldepflicht für entsandte Monteure in Deutschland: Anmeldung, Zweitwohnsitz, Bußgelder

Veröffentlicht: 2026-07-13 · Lesezeit: 5 Min · ProjektStay-Redaktion

Das Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet praktisch alle Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland zur Anmeldung. Für entsandte Monteure und Bau-Fachkräfte aus dem EU-Ausland gilt das grundsätzlich auch — mit einigen wichtigen Ausnahmen und Sonderregelungen.

Grundsatz: Anmeldepflicht ab 3 Monaten Aufenthalt

Nach § 27 BMG muss sich jede Person, die in Deutschland eine Wohnung bezieht, binnen 2 Wochen beim örtlichen Bürgeramt anmelden — sofern der Aufenthalt länger als 3 Monate dauert. Unter 3 Monaten ist keine Anmeldung erforderlich, aber der Wohnungsgeber muss den Aufenthalt trotzdem dokumentieren können.

Wer muss sich melden?

Ausnahmen: Wann keine Anmeldung nötig ist

Wichtig: Ob Monteurzimmer unter § 29 BMG fallen, ist strittig. Die konservative Position: Monteurzimmer sind keine Hotels und keine Beherbergungsstätten — die 3-Monats-Regel greift.

Der Anmeldeprozess Schritt für Schritt

  1. Wohnungsgeber-Bescheinigung anfordern — nach § 19 BMG muss der Vermieter oder die Betreibergesellschaft binnen 2 Wochen nach Einzug eine Bescheinigung ausstellen mit: Adresse, Name des Wohnungsgebers, Einzugsdatum, Name(n) der einziehenden Person(en)
  2. Termin beim Bürgeramt buchen — in Berlin/München/Frankfurt oft 4-6 Wochen Vorlauf, in kleineren Städten kurzfristig möglich
  3. Beim Amt vorstellig werden mit: Wohnungsgeber-Bescheinigung, Reisepass/Personalausweis, ggf. Heiratsurkunde bei Familie
  4. Anmeldebestätigung erhalten — üblicherweise sofort im Termin ausgehändigt

Was ProjektStay als Wohnungsgeber liefert

Bei Longstay-Belegungen ab 4 Wochen stellen wir standardmäßig eine Wohnungsgeber-Bescheinigung nach § 19 BMG aus — Adresse, Datum, Personenname(n), Unterschrift ProjektStay. Damit kann Ihr Mitarbeiter ohne Verzögerung beim Bürgeramt seinen Zweitwohnsitz anmelden.

Bei mehreren Mitarbeitern in derselben Wohnung erstellen wir eine Sammel-Bescheinigung mit allen Namen. Bei Mitarbeiterwechsel während der Belegung eine Aktualisierung.

Steuerliche Vorteile der Zweitwohnsitz-Anmeldung

Für den entsendeten Mitarbeiter kann die Zweitwohnsitz-Anmeldung steuerliche Vorteile bringen — insbesondere bei doppelter Haushaltsführung. Absetzbar sind dann die Miete/Nebenkosten bis 1.000 €/Monat, Fahrten zum Heimatort (eine pro Woche) und die Verpflegungspauschale für die ersten 3 Monate.

Achtung: Für die Firma ändert sich sozialversicherungsrechtlich nichts — die A1-Bescheinigung bleibt weiterhin die Grundlage.

Konsequenzen bei fehlender Anmeldung

Praktisch relevant wird das vor allem bei Zoll-Kontrollen: Fehlende Meldung ist ein Indiz für ungesicherte Beschäftigung und wird bei der Prüfung mit dokumentiert.

Praxis-Empfehlung

Für Aufenthalte über 3 Monate: Zweitwohnsitz anmelden — sowohl aus Compliance-Sicht als auch wegen der steuerlichen Vorteile. Für kürzere Einsätze: keine Anmeldung nötig, aber die Firma sollte die Belegungsbescheinigung (Firmenrechnung) im Zugriff haben. Mehr zu Longstay-Buchungen oder direkte Anfrage.

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